Sperrfrist wegen Abwicklungsvertrag (Vereinbarung einer Abfindung nach Kündigung) :
Hier gibt es noch eine Chance, nämlich dann wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er mit einer Kündigungsschutzklage auf keinen Fall durchgekommen wäre. Beispiel: Sie sind Programmierer. Der Betrieb schließt die Abteilung Softwareentwicklung. Eine Klage macht dann keinen Sinn, weil die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Der Abwicklungsvertrag kann deshalb nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes beitragen. Die Sperrfrist muss wieder aufgehoben werden.
Sperrfrist wegen einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Manchmal sind die verhaltensbedingten Gründe vom Arbeitgeber nur vorgeschoben, um einen Arbeitnehmer los zu werden. So kommt es vor, dass bei Krankheit mit der Behauptung gekündigt wird, der Arbeitnehmer habe unentschuldigt gefehlt. Dann sollte man die Sperrfrist nicht hinnehmen.
Besser ist es natürlich, wenn man sich eine derartige Kündigung nicht gefallen lässt und Kündigungsschutzklage erhebt.
Rechtsmittel gegen die Sperrfrist
Gegen einen Sperrfristbescheid muss innerhalb eines Monats beim Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden. Bevor Sie die Begründung nachreichen, sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen. Denn bei der Begründung hat man schnell einen Satz geschrieben, den einem das Arbeitsamt zum Nachteil auslegt. Wichtig ist auch, genau zu wissen, was der Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber als Begründung für die Kündigung angegeben hat. Erst dann kann man vernünftig erwidern. Der Anwalt oder der Gewerkschaftssekretär wird deshalb die Akten beim Arbeitsamt einsehen, bevor er den Widerspruch begründet. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, lohnt sich oft eine Klage beim Sozialgericht.
Zur Rechtsschutzversicherung
Sie bezahlt die Tätigkeit des Anwalts im Widerspruchsverfahren nicht. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, können Sie die Anwaltsvergütung in der Regel vom Arbeitsamt erstattet bekommen.
Für die Klage beim Sozialgericht, die nach der Ablehnung des Widerspruchs notwendig wird, muss die Versicherung Rechtsschutz übernehmen, wenn Erfolgsaussichten bestehen.
Gegen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz freiwillig aufgeben, verhängt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine Sperrfrist von 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld bezahlt. Das geschieht nur dann nicht, wenn jemand wichtige Gründe für die Aufgabe des Arbeitsplatzes hat, etwa gesundheitliche. Scheidet ein Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis aus (Aufhebungsvertrag) und liegen dafür nicht besondere wichtige Gründe vor, verhängt das Arbeitsamt eine Sperrfrist.
Früher wurde allerdings dann keine Sperrfrist verhängt, wenn eine derartige Vereinbarung erst nach der Kündigung getroffen wurde. Man nannte dies Abwicklungsvertrag. Das Bundessozialgericht hat diesen Weg inzwischen verschlossen. Nach seiner Ansicht wirkt ein Arbeitnehmer auch dann daran mit, dass er den Arbeitsplatz verliert, wenn er sich mit dem Arbeitgeber nach der Kündigung einigt. Das heißt praktisch: Wer eine Abfindung will, muss in aller Regel beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben.
Bei einem gerichtlichen Vergleich droht normaler Weise keine Sperrfrist. Das heißt aber nicht, dass Sie oder Ihr Anwalt in jedem Fall zu einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht reisen müssen. Der Anwalt kann nach Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erreichen, dass das Gericht den Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der ebenfalls schriftlich angenommen werden kann.
Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es eine weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber bietet schon mit der Kündigung eine Abfindung an.
Das ergibt sich aus § 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Diese Vorschrift gilt allerdings nur für Kündigungen aus dringenden betrieblichen Gründen. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen schon mit der Kündigung die Zahlung einer Abfindung zusagen. Diese Abfindung fällt dann an, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitsplatz wegen Arbeitsmangel oder wegen einer Umstrukturierung wegfällt.
Was tun, wenn eine Sperrfrist verhängt wird?
Zum Familienrecht:
In allen familienrechtlichen Fragen unterstütze ich Sie als Mediator, Coach und anwaltlicher Berater, insbesondere bei
Im Rahmen einer Trennungsberatung oder einer Scheidungsberatung helfe ich Ihnen, diese Dinge soweit es möglich ist im guten Einvernehmen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zu regeln. Für Kinder ist es besonders wichtig, dass sich die Eltern einig werden.
Wenn das gelingt, benötigt man bei einer späteren Scheidung nur einen Rechtsanwalt. Nur derjenige, der die Scheidung einreicht, muss sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten hierfür kann man teilen. Das Gericht entscheidet nur noch über die Scheidung und in der Regel über den Ausgleich der Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden (Versorgungsausgleich). Mit Fragen des Vermögens (Zugewinnausgleich) und des Unterhalts braucht sich das Gericht dann nicht zu beschäftigen. Dadurch wird das Scheidungsverfahren schneller und wesentlich kostengünstiger. Bei niedrigem Einkommen kann das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligen. Dann fallen für Sie entweder gar keine Kosten an oder sie erhalten Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung.
Bei einer Scheidung mit einem Anwalt muss allerdings klar sein, welchen der beiden Ehegatten der Scheidungsanwalt vertritt. Ein Anwalt darf nicht beide Ehegatten beraten und vertreten.
Zum Erbrecht:
In erbrechtlichen Angelegenheiten unterstütze ich SieBeides kann auch einvernehmlich mit allen Beteiligten im Rahmen einer Mediation geschehen.
Meist ist es sinnvoll, das Gespräch mit den potentiellen Erben zu suchen, bevor eine testamentarische Verfügung getroffen wird. Dabei kann manches geklärt werden, was ungeklärt im Erbfall zu Streitigkeiten führen würde. Ich unterstütze Sie gerne bei diesem Gespräch.
Zur Familien- und Erbrechtsmediation:
Mediation bei Trennung und Scheidung
Erbrechtsprozesse vermeiden! Mediation bei Streitigkeiten zwischen Erben.
Mediation zur Vorbereitung eines Erbvertrages zur Regelung der Vermögensnachfolge
Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag aufgelöst werden soll oder wenn ein Abwicklungsvertrag angestrebt wird, ist Vorsicht geboten.
Denn die Gefahr einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld ist groß.
Was Sie beachten müssen, wenn es zu einer Sperrfrist kommt, finden Sie hier:
Was tun, wenn eine Sperrfrist verhängt wird?
Für Schwierigkeiten am Arbeitsplatz biete ich eine beratende und unterstützende Begleitung als Coaching an.
Bei Spannungen am Arbeitsplatz kann ich als Mediator zur Klärung der Situation beitragen. Für Betriebe biete ich u.a. Teamentwicklung oder Teamklärung an. Weiteres hierzu auf meiner Seite Konfliktklärung.
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