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Was tun, wenn eine Sperrfrist verhängt wird?

Sperrfrist wegen Abwicklungsvertrag (Vereinbarung einer Abfindung nach Kündigung) :

Hier gibt es noch eine Chance, nämlich dann wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er mit einer Kündigungsschutzklage auf keinen Fall durchgekommen wäre. Beispiel: Sie sind Programmierer. Der Betrieb schließt die Abteilung Softwareentwicklung. Eine Klage macht dann keinen Sinn, weil die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Der Abwicklungsvertrag kann deshalb nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes beitragen. Die Sperrfrist muss wieder aufgehoben werden.

Sperrfrist wegen einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Manchmal sind die verhaltensbedingten Gründe vom Arbeitgeber nur vorgeschoben, um einen Arbeitnehmer los zu werden. So kommt es vor, dass bei Krankheit mit der Behauptung gekündigt wird, der Arbeitnehmer habe unentschuldigt gefehlt. Dann sollte man die Sperrfrist nicht hinnehmen.

Besser ist es natürlich, wenn man sich eine derartige Kündigung nicht gefallen lässt und Kündigungsschutzklage erhebt.

Rechtsmittel gegen die Sperrfrist

Gegen einen Sperrfristbescheid muss innerhalb eines Monats beim Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden. Bevor Sie die Begründung nachreichen, sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen. Denn bei der Begründung hat man schnell einen Satz geschrieben, den einem das Arbeitsamt zum Nachteil auslegt. Wichtig ist auch, genau zu wissen, was der Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber als Begründung für die Kündigung angegeben hat. Erst dann kann man vernünftig erwidern. Der Anwalt oder der Gewerkschaftssekretär wird deshalb die Akten beim Arbeitsamt einsehen, bevor er den Widerspruch begründet. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, lohnt sich oft eine Klage beim Sozialgericht.

Zur Rechtsschutzversicherung

Sie bezahlt die Tätigkeit des Anwalts im Widerspruchsverfahren nicht. Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, können Sie die Anwaltsvergütung in der Regel vom Arbeitsamt erstattet bekommen.

Für die Klage beim Sozialgericht, die nach der Ablehnung des Widerspruchs notwendig wird, muss die Versicherung Rechtsschutz übernehmen, wenn Erfolgsaussichten bestehen.