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Für wen lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Die anwaltliche Erfahrung zeigt: Drei Gruppen von Mandanten sind mit einer Rechtsschutzversicherung gut dran:

*Arbeitnehmer, die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind
*Mieter, die damit rechnen, öfters umziehen zu müssen
*Menschen, die aus beruflichen oder sonstigen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind.

In allen drei Lebenssituationen sind Konflikte relativ wahrscheinlich, denen man nicht immer ausweichen kann.

Niemand ist gegen die Kündigung seines Arbeitsplatzes gefeit, sei es aus gesundheitlichen, sei es aus betrieblichen Gründen. Der Gang vor das Arbeitsgericht ist meist sehr teuer. Denn die Rechtsanwalts- und die Gerichtsgebühren werden nach dem Streitwert berechnet. Geht es um eine Kündigung beträgt er in aller Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Bruttomonatslohn von nur 2.000 EUR (Streitwert 6.000.- EUR) fallen dann zwischen rund 1.000 EUR und 1.400 EUR netto, zuzüglich der Auslagen und Mehrwertsteuer allein an Rechtsanwaltsgebühren an. Hinzu kommt, dass beim Arbeitsgericht jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen muss, egal ob sie den Prozess gewinnt oder verliert. Das ist eine Besonderheit des Arbeitsgerichtsprozesses, die es in anderen Rechtsgebieten nicht gibt. Da ist es schon gut, wenn man versichert ist und sich über die Prozesskosten keine Gedanken machen muss.
Wer als Mieter häufig umziehen muss, kann an unangenehme Vermieter geraten und ist schnell in einen Rechtsstreit über Mieterhöhung, Renovierungskosten, Kautionsrückzahlung oder über die Abrechnung der Nebenkosten verwickelt. Besonders teuer kann ein Prozess wegen einer Kündigung, etwa wegen Eigenbedarf des Mieters, werden. Denn hier beläuft sich der Streitwert auf 12 Monatsmieten und da ist man bei den heutigen Mieten schnell bei 6.000.- EURO. Verliert man den Prozess, kann man dann Kosten von weit über 4.000.- EURO haben. Ist man nicht versichert, läuft man in Gefahr, klein beigeben zu müssen.

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kann ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Das Auto hat vielleicht Totalschaden und womöglich wurde man verletzt und möchte Schmerzensgeld geltend machen. Kann man sich dann kostenfrei einen Anwalt nehmen, hat man bessere Chancen, sein Recht durchzusetzen und erspart sich viel Ärger. Wenn es nur darum geht, einen Schadensersatzanspruch des Unfallgegners abzuwehren, springt allerdings die Rechtsschutzversicherung nicht ein. Das macht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aus eigenem Interesse.

Man darf sich allerdings über den Umfang einer Rechtsschutzversicherung keine Illusionen machen. Sie springt nämlich bei den meisten Verwaltungsgerichtsprozessen nicht ein, also z.B. nicht in Ausländerrechtssachen. In Erb- und Familienrechtsangelegenheiten wird nur eine Beratung bezahlt.


Ist guter Rat teuer?

Die Erfahrung zeigt: Viele gehen gar nicht oder zu spät zum Anwalt, weil sie die Kosten scheuen.

Wer Mitglied in der Gewerkschaft ist, erhält dort kostenlosen Rechtsschutz in Angelegenheiten des Arbeits- und des Sozialrechts. Also rechtzeitig überlegen, ob man nicht doch in die zuständige Gewerkschaft eintreten sollte! Mitglieder des Mieterbundes erhalten in der Regel kostenlosen Rechtsrat in Mietsachen. Oft gibt es auch bei den Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung gegen geringe Gebühr. Für Personen mit niedrigen Einkommen haben die Anwaltsvereine in großen Städten manchmal kostenlose Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht eingerichtet.

Wer nur ein niedriges Einkommen hat (insbesondere bei Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe), erhält beim Amtsgericht des Wohnortes einen Beratungshilfeschein. Das geringe Einkommen muss belegt werden. Falls vorhanden reicht z.B. der Bescheid über Arbeitslosengeld. Der Rechtsanwalt erhält dann vom Gericht eine Gebühr für die Beratung und für einen notwendigen Brief oder ein Telefonat.

Ansonsten gilt für die Beratungsgebühren des Anwalts folgendes: Das Honorar für eine Beratung muss mit dem Anwalt vereinbart werden. Wird nichts vereinbart, so erhält der Rechtsanwalt die übliche Gebühr. Das bedeutet, dass im Streitfall das Gericht eine angemessene Gebühr festsetzt. Im Allgemeinen dürften die Rechtsanwälte Stundensätze von 100.- bis 200.- € verlangen.

Für Verbraucher gilt jedoch folgendes: Für eine Erstberatung darf das Honorar nicht mehr betragen als 190.- € plus Mehrwertsteuer. Nur wenn sich die Beratung über mehrere Termine (auch telefonisch) erstreckt, kann sich ein höheres Honorar ergeben und zwar bis zu 250 € netto, es sei denn, es wurde zu Beginn der Beratung ein höheres Honorar schriftlich vereinbart.

Sie sollten also den Rechtsanwalt vor der Beratung fragen, welches Honorar er verlangt.

Wenn Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird nach Gegenstandswert abgerechnet. Eine Vertretungstätigkeit liegt schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt für Sie etwas telefonisch klärt oder wenn er einen Brief schreibt. In diesen Fällen ist das Rechtsanwaltshonorar umso höher, je höher ihre einzuklagende Forderung ist. Fragen Sie immer vorher, was kosten wird!


Kosten

Die Kosten für eine Mediation, Coaching oder für eine rechtliche Beratung sind gesetzlich nicht geregelt. Sie müssen also vereinbart werden. Geschieht das nicht, gilt das übliche Honorar. Dabei muss man mit Stundensätzen von 150 – 250 € netto rechnen.

Ich gehe bei einer Mediation, an der zwei Personen beteiligt sind, von einem Stundensatz von mindestens 160 € + Mehrwertsteuer aus, bei Coaching, soweit sie nicht in erster Linie mit rechtlicher Beratung verbunden ist, gehe ich in der Regel von 100 € brutto aus.
Sprechen Sie mich gegebenenfalls wegen der Kosten an!

Wenn eine rechtliche Beratung im Vordergrund steht, gehe ich von einem Stundensatz von 160 € + Mehrwertsteuer aus.


Ansonsten gilt für die Beratungstätigkeit eines Rechtsanwaltes folgendes:

Sind Sie Verbraucher und ist das Honorar nicht vereinbart worden, darf eine Erstberatung nicht mehr kosten als 190.- € + Mehrwertsteuer. Wenn sich die Beratung über mehrere Termine (auch telefonisch) erstreckt, kann sich ein höheres Honorar ergeben und zwar bis zu 250 € netto.

Es empfiehlt sich den Anwalt vor der Beauftragung zu fragen, was die Beratung voraussichtlich kosten wird.

Weiteres zu Kostenfragen:

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