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Mediation zur Vorbereitung eines Erbvertrages zur Regelung der Vermögensnachfolge

Wenn ich mein Erbe regeln möchte, stellen sich mir schwierige Fragen:

Wie kann ich es den mir nahestehenden Menschen recht machen? Wie kann ich verhindern, dass sich jemand übergangen oder ungerecht behandelt fühlt? Wer kümmert sich um mich, wenn ich gebrechlich werde und welchen Einfluss soll das auf die Erbregelung haben? Wie kann ich verhindern, dass nach meinem Tod Streit zwischen den Erben ausbricht? Wie kann ich sicherstellen, dass die Verwaltung des Erbes nach meinem Tode in meinem Sinne geregelt wird?

Die Entscheidung dieser Fragen wird meist als belastend empfunden. Das führt manchmal dazu, dass erst gar keine erbrechtliche Regelung getroffen wird.

Das beste ist es, wenn ich mich mit den Betroffenen an einen Tisch setze und diese Fragen offen mit ihnen kläre.

Das erscheint jedoch manchmal schwierig und belastend, vor allem wenn
die emotionalen Beziehungen zwischen mir und einzelnen Erben oder das Verhältnis zwischen den künftigen Erben angespannt ist. Dann tut man sich besonders schwer, unangenehme Dinge, die geklärt werden müssen, anzusprechen. Man befürchtet, Angehörige zu verletzen oder Vorwürfen ausgesetzt zu werden. Ein Mediationsverfahren bietet für diese schwierige Situation eine Lösung:

Wenn sich die Betroffenen mit einem erfahrenen Mediator an einen Tisch setzen. stellt dieser sicher, dass das Gespräch in einem würdevollen Rahmen stattfindet und dass dennoch alles Wichtige besprochen wird. Der Mediator sorgt dafür, dass alle wesentlichen Anliegen und Interessen geklärt werden. Ist das geschehen, kann eine erbrechtliche Lösung erarbeitet werden, die den Beteiligten gerecht wird.

Am Ende steht ein Testament oder ein vom Notar beurkundeter Erbvertrag, an den alle gebunden sind.

Ist eine Erbschaftsregelung auf diese Weise einvernehmlich zustande gekommen, wird sie in der Regel auch nach dem Tode des Erblassers von allen getragen.