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Kosten

Wenn der Anwalt Sie in einer zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheit vertritt, richtet sich sein Honorar nach dem Streitwert. Das ist der Wert, den eine Rechtsangelegenheit nach Ansicht des Gesetzgebers und der Gerichte hat. Im Strafrecht gibt es Gebührenrahmen, aus dem das Honorar entnommen wird.
Steht der Streitwert fest, muss das Honorar aus zwei Tabellen entnommen werden, dem Vergütungsverzeichnis (VV) und der Gebührentabelle zu § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das ist alles etwas kompliziert. Sie sollten den Anwalt deshalb vor der Beauftragung fragen, was die Vertretung voraussichtlich kosten wird.
Bei einer Beratung oder bei einer Mediation muss das Honorar zwischen dem Rechtsanwalt und den Mandanten vereinbart werden. Geschieht das nicht, gilt das übliche Honorar, das heißt das, was die Anwälte üblicherweise verlangen. Sie müssen dabei mit Stundensätzen in etwas zwischen 100 und 200 € rechnen. Kommt es zum Streit darüber, entscheidet das Gericht, was „üblich“ ist.

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