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FAQ - Wie kann ich mich davor schützen, über den Tisch gezogen zu werden?

Die Mediatoren werden darauf achten, dass Sie keine übereilten Entscheidungen treffen und sich erst mit externen Beratern zusammensetzen, bevor Sie eine Abschlussvereinbarung unterschreiben. Sie werden darauf dringen, dass Sie den Entwurf der Vereinbarung erst von Ihrem Rechtsanwalt prüfen lassen. Die „Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation“ verlangt ausdrücklich von den Mediatoren, dass sie darauf strikt achten. Für die Mediationsvereinbarung gilt das gleiche wie für alle weitreichenden Verträge: Unterschreiben sie erst, wenn darüber geschlafen haben und sich ganz sicher sind!

Sie können sich auch während des gesamten Vermittlungsverfahrens durch Ihren Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn alle Beteiligten es wünschen, können die Rechtsanwälte auch an den Mediationssitzungen teilnehmen. Dies ist in den USA bei schwierigen Gegenständen durchaus üblich. Ich selbst empfinde es als entlastend und die Mediation erleichternd, wenn die Rechtsanwälte der Beteiligten an den Sitzungen teilnehmen. In Deutschland ist dies aber vor allem in Familienmediationen noch nicht üblich.


FAQ - Sind die Ergebnisse rechtlich verbindlich?

Die Ergebnisse der Mediation werden erst verbindlich, wenn eine Abschlussvereinbarung erstellt und von den Beteiligten unterzeichnet ist. Diese hat die rechtliche Verbindlichkeit eines schriftlichen Vertrages. Das heißt: Im Notfall kann aus dieser Vereinbarung geklagt werden. Vereinbarungen über Einzelpunkte werden rechtlich erst verbindlich, wenn sie in das Gesamtpaket der Abschlussvereinbarung aufgenommen und unterschrieben sind.

In Ausnahmefällen, kann es sinnvoll sein, auch Einzelvereinbarungen verbindlich zu treffen. Es muss dann aber ganz klar sein, dass wirklich alle Beteiligen diese völlig unhabhängig vom Endergebnis wollen.

Zeitlich begrenzte Zwischenvereinbarungen empfehlen sich manchmal, um eine besprochene Regelung zunächst auszuprobieren oder um das Vermittlungsverfahrens rechtlich abzusichern. So ist es manchmal notwendig, zu vereinbaren, dass während der Mediation und eine für eine gewisse Zeit danach, keine Verjährungsfristen ablaufen.

Bestimmte Vertragsteile, z.B. die Übertragung von Grundstücken und Häusern müssen notariell oder in einem gerichtlichen Vergleich beurkundet werden, um volle Rechtswirksamkeit zu erlangen.


FAQ - Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Die Dauer des Verfahrens hängt von sehr vielen Faktoren ab: Von der Zahl und dem Umfang und der Schwierigkeit der zu klärenden Punkte, von der Zahl der beteiligten Partner, von der Bereitschaft und Fähigkeit, alle wesentlichen Fakten rasch und gut verständlich auf den Tisch zu legen, von der Frage, ob Sachverständige befragt werden müssen und eventuell zu einzelnen Sitzungen hinzugezogen werden müssen, nicht zuletzt von der Eskalationsstufe, den der Konflikt erreicht hat und der Bereitschaft der Parteien, sich einzulassen.

Bei Familienmediationen dauert eine Sitzung in der Regel 90 Minuten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hier mindestens drei bis vier Sitzungen erforderlich sind, um zu einer Vereinbarung zu kommen. Das Mediationsverfahren basiert auf der Autonomie der Betroffenen. Die se bestimmen deshalb auch, wie lange das Vermittlungsverfahren dauern soll.

Wenn die Beteiligten aus großer Entfernung anreisen, können auch mehrere 90-minütige Sitzungen auf einen Tag gelegt werden.

Selbstverständlich bin ich auch bereit, Vermittlungen außerhalb Heidelbergs durchzuführen. Dies kann sich anbieten, wenn die meisten Beteiligten nicht im Rhein-Neckar-Raum wohnen.


FAQ - Was bedeutet der Zusatz BAFM

Dieser Zusatz bedeutet, dass der Mediator eine Ausbildung durchlaufen hat, die den Standards der “Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.” entspricht. Dies sind mindestens 200 Stunden Ausbildung an einem durch die BAFM anerkannten Institut, davon mindestens 40 Stunden Supervision. Für den Abschluss müssen vier selbst durchgeführte Vermittlungsverfahren dokumentiert und von der BAFM anerkannt werden. Durch die anschließende Aufnahme als Vollmitglied in der BAFM erwirbt man die Erlaubnis zur Führung dieses Zusatzes. Die BAFM verlangt von ihren Mitgliedern auch bei der Durchführung der Mediationsverfahren die Einhaltung von Mindeststandards (zur BAFM kommen sie mit einem weiteren Link auf der gleichen Seite).




FAQ - Co-Mediation

Manchmal empfiehlt es sich, das Vermittlungsverfahren mit zwei Mediatoren durchzuführen, am besten Mann und Frau. Die Chance, dass sich sowohl die Frau, als auch der Mann gut verstanden fühlen, ist dann größer. Die verschiedenen Ausgangsberufe der beiden Mediatoren und ihre unterschiedliche Lebenserfahrung werden sich ergänzen. Falls eine Co-Mediation gewünscht wird, arbeite ich je nach Sachlage mit verschiedenen Mediatorinnen zusammen, u.a. mit einer Diplompsychologin. Sie ist ebenfalls anerkannte BAFM-Mediatorin und im Umgang mit Kindern besonders erfahren. Sie ist auch als Gutachterin in Kindschaftsfragen bei den Familiengerichten tätig.




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