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Ausländerrecht

Benötigen Sie ein Visum für Deutschland, aus geschäftlichen oder privaten Gründen? Oder zum Familiennachzug?
Haben Sie die Befürchtung, dass Ihnen eine bestehende Aufenthaltserlaubnis entzogen wird, weil Sie nicht mehr mit Ihrem Ehepartner in Deutschland zusammenleben?
Sind Sie von Ausweisung oder Abschiebung bedroht?
Oder werden Sie in Ihrer Heimat politisch verfolgt und sind Sie deshalb gezwungen einen Asylantrag zu stellen?

In all diesen Fragen kann ich sie kompetent beraten und vertreten. Seit dreißig Jahren bin ich als Rechtsanwalt im Ausländerrecht und Asylrecht tätig.

Im Asylrecht bin ich besonders mit den Verhältnissen im Iran und in der Türkei vertraut.

Bei Trennung und Scheidung kann ich Sie sowohl im Ausländerrecht als auch im Familienrecht beraten und vertreten. Der Scheidungsanwalt sollte bei Ausländern auch über das Aufenthaltsgesetz Bescheid wissen.


Hier einige Tipps und Links zum Ausländerrecht:

Die große Falle: Haftung aus Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG. Vorsicht hohe Kosten!


Zwei wichtige Urteile, die ich bei Gerichten durchgesetzt habe:

Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.08.1996 – 1 C 8.94 –

Dieses Urteil ist wichtig. Denn bisweilen eröffnet es die Möglichkeit auch dann noch zu klagen, wenn die Frist versäumt wurde. Hat z.B. der Ehemann die Frist versäumt, kann u. U: noch die Ehefrau klagen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 10.10.2007 – 8 E 2443/05 –

Herr X hatte für seine Schwiegermutter eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, damit diese ein Einreisevisum erhält. Jetzt soll er die Kosten ihrer Krankenhausbehandlung bezahlen. Die Behörde hat Fehler gemacht, deshalb musste der Schwiegersohn nicht bezahlen.