Was tun, wenn eine Sperrfrist
verhängt wird?
Sperrfrist
wegen Abwicklungsvertrag (Vereinbarung
einer Abfindung nach Kündigung) :
Hier gibt es noch eine Chance, nämlich dann wenn der Arbeitnehmer
nachweisen kann, dass er mit einer Kündigungsschutzklage
auf keinen Fall durchgekommen wäre. Beispiel: Sie sind Programmierer.
Der Betrieb schließt die Abteilung
Softwareentwicklung. Eine Klage macht dann keinen Sinn, weil die Kündigung
vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Der Abwicklungsvertrag kann deshalb nicht
zum Verlust des Arbeitsplatzes beitragen. Die Sperrfrist muss wieder aufgehoben
werden.
Sperrfrist
wegen einer Kündigung
aus verhaltensbedingten Gründen
Manchmal sind die verhaltensbedingten Gründe vom Arbeitgeber
nur vorgeschoben, um einen Arbeitnehmer los zu werden. So kommt
es vor, dass bei Krankheit mit der Behauptung gekündigt
wird, der Arbeitnehmer habe unentschuldigt gefehlt. Dann sollte
man die Sperrfrist nicht hinnehmen.
Besser ist es natürlich, wenn man sich eine derartige Kündigung
nicht gefallen lässt und Kündigungsschutzklage erhebt.
Rechtsmittel gegen die Sperrfrist
Gegen einen Sperrfristbescheid muss innerhalb eines Monats beim Arbeitsamt
(Bundesagentur für Arbeit) Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden. Bevor
Sie die Begründung nachreichen, sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat
einholen. Denn bei der Begründung hat man schnell einen Satz geschrieben,
den einem das Arbeitsamt zum Nachteil auslegt. Wichtig ist auch, genau zu wissen,
was der Arbeitgeber dem Arbeitsamt gegenüber als Begründung für
die Kündigung angegeben hat. Erst dann kann man vernünftig erwidern.
Der Anwalt oder der Gewerkschaftssekretär wird deshalb die Akten beim
Arbeitsamt einsehen, bevor er den Widerspruch begründet. Wird der Widerspruch
zurückgewiesen, lohnt sich oft eine Klage beim Sozialgericht.
Zur Rechtsschutzversicherung
Sie bezahlt die Tätigkeit des Anwalts im Widerspruchsverfahren nicht.
Wenn der Widerspruch erfolgreich ist, können Sie die Anwaltsvergütung
in der Regel vom Arbeitsamt erstattet bekommen.
Für
die Klage beim Sozialgericht, die nach der Ablehnung des Widerspruchs notwendig
wird, muss die Versicherung Rechtsschutz übernehmen,
wenn Erfolgsaussichten bestehen.