Beratungskosten

 


Ist guter Rat teuer?



Die Erfahrung zeigt: Viele gehen gar nicht oder zu spät zum Anwalt, weil sie die Kosten scheuen.

Zunächst einmal: Wer Mitglied in der Gewerkschaft ist, erhält dort kostenlosen Rechtsschutz in Angelegenheiten des Arbeits- und des Sozialrechts. Also rechtzeitig überlegen, ob man nicht doch in die zuständige Gewerkschaft eintreten sollte! Mitglieder des Mieterbundes erhalten in der Regel kostenlosen Rechtsrat in Mietsachen. Oft gibt es auch bei den Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung gegen geringe Gebühr. Für Personen mit niedrigen Einkommen haben die Anwaltsvereine in großen Städten manchmal kostenlose Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht eingerichtet.

Menschen mit einem niedrigen Einkommen (insbesondere bei Sozialhilfebezug) erhalten beim Anwalt eine Beratung fast kostenlos über die Beratungshilfe. Man muss sich beim Amtsgericht des Wohnortes einen Beratungshilfeschein holen. Das geringe Einkommen muss belegt werden. Falls vorhanden reicht der Sozialhilfebescheid, bzw. der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II. Hat man Beratungshilfe erhalten, sind an den Rechtsanwalt noch 10.- EUR Eigenanteil zu bezahlen. Der Rechtsanwalt erhält dann vom Gericht eine Gebühr für die Beratung und für einen notwendigen Brief oder ein Telefonat.

Ansonsten gilt für die Beratungsgebühren des Anwalts folgendes: Seit dem 1.7.2006 müssen die Kosten für eine Beratung mit dem Anwalt vereinbart werden. Wird nichts vereinbart, so erhält der Rechtsanwalt die übliche Gebühr. Das bedeutet, dass im Streitfall das Gericht eine angemessene Gebühr festsetzt. Bis jetzt hat sich noch keine Rechtsprechung herausgebildet, aus der man die Höhe der angemessenen Gebühr entnehmen könnte. Im Allgemeinen dürften die Rechtsanwälte Stundensätze von 100.- bis 200.- EUR verlangen. Manche Rechtsanwälte verlangen bei einer Beratung die gleichen Gebühren, wie sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor dem 1.7.2006 festgelegt hatte. Sie werden dann nach dem Gegenstandswert berechnet. Das Beratungshonorar darf aber in jedem Fall bei einer ersten Beratung nicht mehr betragen als 190.- EURO plus Mehrwertsteuer. Nur wenn sich die Beratung über mehrere Termine (auch telefonisch) erstreckt, kann sich ein höheres Honorar ergeben.

Was heißt das für Sie? Sie sollten den Rechtsanwalt vor der Beratung fragen, welches Honorar er verlangt.

Wenn Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Eine Vertretungstätigkeit liegt schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt für Sie etwas telefonisch klärt oder wenn er einen Brief schreibt. In diesen Fällen ist das Rechtsanwaltshonorar umso höher, je höher ihre einzuklagende Forderung ist. Fragen Sie immer vorher, was kosten wird!


Rechtsanwalt Wolfgang Schmid