Ist guter Rat teuer?
Die Erfahrung zeigt: Viele gehen gar nicht oder zu spät
zum Anwalt, weil sie die Kosten scheuen.
Zunächst einmal: Wer Mitglied in der Gewerkschaft ist,
erhält dort kostenlosen Rechtsschutz in Angelegenheiten
des Arbeits- und des Sozialrechts. Also rechtzeitig überlegen,
ob man nicht doch in die zuständige Gewerkschaft eintreten
sollte! Mitglieder des Mieterbundes erhalten in der Regel
kostenlosen Rechtsrat in Mietsachen. Oft gibt es auch bei
den Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung gegen geringe
Gebühr. Für Personen mit niedrigen Einkommen haben
die Anwaltsvereine in großen Städten manchmal kostenlose
Rechtsberatungsstellen beim Amtsgericht eingerichtet.
Menschen mit einem niedrigen Einkommen (insbesondere bei Sozialhilfebezug)
erhalten beim Anwalt eine Beratung fast kostenlos über
die Beratungshilfe. Man muss sich beim Amtsgericht des Wohnortes
einen Beratungshilfeschein holen. Das geringe Einkommen muss
belegt werden. Falls vorhanden reicht der Sozialhilfebescheid,
bzw. der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld
II. Hat man Beratungshilfe erhalten, sind an den Rechtsanwalt
noch 10.- EUR Eigenanteil zu bezahlen. Der Rechtsanwalt erhält
dann vom Gericht eine Gebühr für die Beratung und
für einen notwendigen Brief oder ein Telefonat.
Ansonsten gilt für die Beratungsgebühren des Anwalts
folgendes: Seit dem 1.7.2006 müssen die Kosten für
eine Beratung mit dem Anwalt vereinbart werden. Wird nichts
vereinbart, so erhält der Rechtsanwalt die übliche
Gebühr. Das bedeutet, dass im Streitfall das Gericht
eine angemessene Gebühr festsetzt. Bis jetzt hat sich
noch keine Rechtsprechung herausgebildet, aus der man die
Höhe der angemessenen Gebühr entnehmen könnte.
Im Allgemeinen dürften die Rechtsanwälte Stundensätze
von 100.- bis 200.- EUR verlangen. Manche Rechtsanwälte
verlangen bei einer Beratung die gleichen Gebühren, wie
sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vor dem 1.7.2006
festgelegt hatte. Sie werden dann nach dem Gegenstandswert
berechnet. Das Beratungshonorar darf aber in jedem Fall bei
einer ersten Beratung nicht mehr betragen als 190.- EURO plus
Mehrwertsteuer. Nur wenn sich die Beratung über mehrere
Termine (auch telefonisch) erstreckt, kann sich ein höheres
Honorar ergeben.
Was heißt das für Sie? Sie sollten den Rechtsanwalt
vor der Beratung fragen, welches Honorar er verlangt.
Wenn Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen,
wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Eine Vertretungstätigkeit
liegt schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt für Sie etwas
telefonisch klärt oder wenn er einen Brief schreibt.
In diesen Fällen ist das Rechtsanwaltshonorar umso höher,
je höher ihre einzuklagende Forderung ist. Fragen Sie
immer vorher, was kosten wird!
Rechtsanwalt Wolfgang Schmid